NEU: Video-Therapie

Die gesetzlichen Krankenkassen genehmigen und empfehlen aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation logopädische Maßnahmen als Teletherapie / Videotherapie. Dies ermöglicht die Weiterführung oder Aufnahme der logopädischen Therapie trotz der geltenden Ausgangsbeschränkung.

Die Behandlung erfolgt wie gewohnt über die Heilmittelverordnung. Es bedarf keiner zusätzlichen ärztlichen Genehmigung und es entstehen keine weiteren Kosten.

Für wenn geeignet
Möglich ist Videotherapie z. B. zum Beispiel bei Stimmproblemen, Stottern und Poltern, bei Sprachentwicklungsstörungen, bei Störungen des Muskelgleichgewichts im Mund-Gesichtsbereich, bei Sprach- und Sprechproblemen nach einem Schlaganfall oder anderen neurologischen Erkrankungen. Auch Elternberatung oder Angehörigengespräche sind möglich.

Der Einsatz der Videotherapie ist auch für Behandlung von Legasthenie, Lese-Rechtschreib-Schwäche, Dyskalkulie und Rechenschwäche geeignet.

Ausgenommen von der Videotherapie sind Schluckstörungen.

Voraussetzungen
Was der Patient braucht, sind entweder ein PC mit Kamera und Mikrofon oder ein Tablet oder Smartphone sowie einen Internetanschluss.